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Statement anlässlich der Rückforderung von Coronahilfen

Statement anlässlich der Rückforderung von Coronahilfen

Medienberichten zufolge verlangt das Finanzministerium Covid-Förderungen von bis zu 118 Millionen Euro zurück. Eine Rückforderung der Corona-Hilfsgelder ist längst überfällig. Eine Auswertung der COFAG-Datenbank durch das Momentum Institut zeigte bereits 2024 das Ausmaß der Überförderung auf: Mindestens 1,4 Milliarden Euro an Staatshilfen flossen im Zeitraum 2020 bis 2022 in Unternehmensprofite und sollten zurückgezahlt werden.

Als Überförderung zählen nur jene staatlichen Gelder, die geförderten Unternehmen Gewinne finanzierten. Für diese Unternehmen war die Unterstützung wirtschaftlich nicht notwendig, um ihr Überleben während Covid zu sichern. Nicht als Überförderung zählt jener Teil der Fördersumme, der Verluste von Unternehmen während der Corona-Zeit abdeckte. Die bisher bestätigte Überförderungssumme von 1,4 Milliarden (Stand 2024) ist wegen beschränkter Datenverfügbarkeit als Untergrenze anzusehen. Denn nur ein Fünftel der Zuschüsse während der Corona-Zeit war öffentlich auswertbar – ein großer Teil der ehemaligen COFAG blieb damit eine Blackbox.

„Es hätte schon seit 2021 eine Überförderungsabgabe gebraucht für Unternehmen, die durch COFAG-Subventionen übermäßige Gewinne machten. Aus ökonomischer Sicht wäre auch jetzt noch eine Abgabe für damals überförderte Betriebe nötig. Denn wie kommen Pensionist:innen, Familien, Geringbezahlte, und fair wirtschaftende Unternehmen dazu, jetzt höhere Abgaben für Staatsschulden zu bezahlen, die in der Corona-Zeit entstanden sind und damals überförderte Betriebseigentümer:innen reicher gemacht haben?“, sagt Oliver Picek, Chefökonom am Momentum Institut.

Die Rückforderungen, die seitens des Finanzministeriums im Raum stehen, gehen in die richtige Richtung. Angesichts des enormen budgetären Ausmaßes der Corona-Hilfen sollte die Bundesregierung aber darüber hinaus die Senkung der Steuer auf Unternehmensgewinne (Körperschaftsteuer) rückgängig machen, bis die aus der Überförderung entstandenen Staatsschulden der Unternehmen abbezahlt sind. Das Institut empfiehlt zudem eine vollständige, transparente Offenlegung aller Corona-Förderungen, damit die Förderfehler der Vergangenheit grundlegend aufgearbeitet werden können.