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Spitzensteuersatz: Steuerstrukturreform hilft hunderttausenden Niedrigbezahlten
Der (noch nicht akkordierte) Regierungsentwurf zur Reform der Sozialhilfe sieht auch einen höheren Kindermehrbetrag für geringbezahlte Familien vor, finanziert durch einen höheren Höchststeuersatz für Spitzenbezahlte. Diese Steuerstrukturreform kann für rund 153.000 Menschen im Schnitt 576 Euro im Jahr mehr bedeuten. Sie senkt die Abgabenbelastung für Geringbezahlte mit Kindern, darunter Alleinerziehende.
Der vorläufige Gesetzesentwurf zur Sozialhilfe sieht auch Änderungen im Steuersystem vor. Der Kindermehrbetrag soll von 700 auf 1.000 Euro erhöht werden. Im Gegenzug soll der derzeit geltende Höchststeuersatz von 55 Prozent über 2029 hinaus verlängert werden und nicht auf 50 Prozent zurückfallen. Bisher wurde er fällig für Menschen, mit einem Bruttojahreseinkommen von über einer Million Euro. Dem diskutierten Entwurf nach soll diese Grenze auf eine halbe Million abgesenkt werden.
Der erhöhte Kindermehrbetrag kommt 153.227 Personen, viele davon sind Niedrigbezahlte, zugute. Die meisten von ihnen sind arm trotz Arbeit: 57 Prozent von ihnen sind armuts- und ausgrenzungsgefährdet. Durch die Reform hätten sie im Durchschnitt 576 Euro im Jahr mehr (bei einer durchschnittlichen Kinderzahl von knapp unter 2).

Gut jede vierte alleinerziehende Person (28 Prozent) würde die Maßnahme entlasten. Bei ihnen sinkt auch die Armutsgefährdungslücke – der Abstand zur Armutsgefährdungsgrenze – am stärksten. Insgesamt sinkt die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung um 0,6 Prozentpunkte.
Den Kindermehrbetrag erhalten Familien, die so wenig bezahlt bekommen, dass keine Lohnsteuer anfällt. Dementsprechend können sie den Familienbonus auch nicht von ihrer Steuer absetzen und haben somit nichts davon. Daher gibt es als Alternative den Kindermehrbetrag, der unter bestimmten Voraussetzungen in Form einer Negativsteuer, also einer Gutschrift, in Höhe von jährlich bis zu 700 Euro pro Kind ausbezahlt wird.
Spitzensteuersatz trifft nur wenige absolute Topbezahlte
Im Gegenzug müssten einkommensteuertarifpflichtige Spitzenbezahlte bis zu maximal 25.000 Euro netto mehr steuerlich beitragen. Das entspricht fast dem Median-Nettojahreseinkommen aller unselbstständig Erwerbstätigen. „Doch was für die meisten ein ganzes Jahresgehalt ist, ist für Einkommensmillionäre nur ein Zwanzigstel ihres Jahresgehalts“, erklärt Oliver Picek, Chefökonom am Momentum Institut.
Ein höherer Spitzensteuersatz trifft ausschließlich absolute Topbezahlte. Lediglich 1.383 Personen haben ein einkommensteuertarifpflichtiges Einkommen von über 1 Million Euro (letztverfügbarer Stand 2023), das entspricht rund einem von 3.200 Erwerbstätigen im Land. Mit der Spitzensteuersatz-Reform wären es weiterhin nur 5.378 Personen mit einem einkommensteuertarifpflichtigen Bruttojahreseinkommen über 500.000 Euro. Das entspricht immer noch nur einem von über 800 Erwerbstätigen.
Einkommen bis 500.000 Euro bleiben genau gleich versteuert wie bisher. Lediglich auf den Einkommensbestandteil über einer halben Million Euro und unter einer Million Euro würde statt 50 Prozent ein Steuersatz von 55 Prozent anfallen. Über einer Million Euro kommt schon bisher der 55-prozentige Steuersatz zur Anwendung.
Steuerstrukturreform belässt Abgabenquote
Insgesamt bleibt die Steuer- und Abgabenquote de facto unverändert. Mindestens 57 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen bringt der Spitzensteuersatz – wohl noch einige Millionen mehr, weil die Datengrundlage (letztverfügbare Einkommensteuerstatistik) aus 2023 stammt. Der Kindermehrbetrag – mit aktuellerer Datengrundlage – abzüglich geringer Sozialhilfe-Auszahlungen der Länder kostet 70 Millionen Euro mehr. Die persönliche Steuer- und Abgabenquote (Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, keine sonstigen Steuern) für 5.378 Personen mit über einer halben Million Euro Bruttojahresgehalt (die wären künftig im Spitzensteuersatz) steigt um maximal 2,1 Prozentpunkte. Jene für die 153.000 Beziehenden des Kindermehrbetrags sinkt um maximal 1,9 Prozentpunkte.
Viel sinnvoller als die Steuern auf Arbeit zu erhöhen, wäre es aber laut Momentum Institut, Vermögen stärker zu besteuern. Aktuell kommen von 100 Steuereuros rund 80 aus Arbeit und Konsum, aber nur 4 Euro aus der Besteuerung von Vermögenswerten.