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Sozialleistungen: Kaufkraft 2024 weiter unter Niveau von 2022
Sozialleistungen: Kaufkraft 2024 weiter unter Niveau von 2022
Die Kaufkraft der Sozialleistungen wird im neuen Jahr weiterhin unter dem Niveau von Anfang 2022 liegen. Selbst die Erhöhung der Sozialleistungen um 9,7 Prozent zum Jahreswechsel reicht nicht aus, um die Teuerung seit Anfang 2022 vollständig auszugleichen. Am stärksten betroffen sind arbeitslose Menschen mit knapp 16 Prozent Kaufkraftverlust seit Anfang 2022. Das zeigt eine Analyse des Momentum Instituts.
Vom Kaufkraftverlust sind arbeitslose Menschen am stärksten betroffen. Da Arbeitslosengeld und Notstandshilfe trotz Rekordinflation gar nicht angepasst werden, ist der Wertverlust ihres Einkommens für die Betroffenen enorm: Er wird knapp 16 Prozent betragen von Jänner 2022 bis Dezember 2024. Die Erhöhung der Sozialleistungen um 9,7 Prozent zum Jahreswechsel bekommen arbeitslose Menschen nicht. Die Regierung hat das Arbeitslosengeld und Notstandshilfe davon ausgenommen. „Die Hälfte der Langzeitarbeitslosen ist armutsgefährdet. Der Kaufkraftverlust ihres Einkommens drängt sie noch weiter in die Armut“, sagt Jakob Sturn, Ökonom am Momentum Institut.
Auch im neuen Jahr wird die Familienbeihilfe um 2,3 Prozent weniger wert sein als noch vor zwei Jahren (2022). Dieser Kaufkraftverlust gilt auch für das Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, den Mehrkindzuschlag, das Kranken-, Reha-, Wiedereingliederungs- und Umschuldungsgeld.
So gut wie ausgeglichen wird der Kaufkraftverlust lediglich bei der Ausgleichszulage für Personen die Sozialhilfe oder Mindestpension beziehen. Ende 2024 wird die Ausgleichszulage noch 0,5 Prozent weniger Wert sein als im Jänner 2022. „Die Bundesregierung hat die Ausgleichszulage in der Vergangenheit außertourlich stärker erhöht. Deshalb ist der Kaufkraftverlust dort geringer“, so Sturn. Bei der Studienbeihilfe kam es noch vor der Inflationsanpassung zu einer Reform um die Studienbeihilfe anzuheben.