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Schulstartgeld: Kaufkraft um mehr als ein Drittel gesunken seit 2011
Schulstartgeld: Kaufkraft um mehr als ein Drittel gesunken seit 2011
Der Schulbeginn stellt für viele Eltern eine finanzielle Herausforderung dar, denn die Kinder brauchen etliche Schulmaterialien – von der Schultasche bis zum Schnellhefter. Das jährliche Schulstartgeld des Bundes soll den Familien eine Entlastung bieten. Doch Familien können sich um die mittlerweile rund 116 Euro immer weniger kaufen, weil die Preise für Schreibwaren jedes Jahr teurer werden. Seit 2011 hat das Schulstartgeld um über ein Drittel (34 Prozent) an Kaufkraft verloren. Damit Eltern Schulsachen um den gleichen Wert wie damals kaufen können, müsste es um 44 Euro höher sein, wie eine Berechnung des Momentum Instituts zeigt.
Knapp 900.000 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren erhalten das Schulstartgeld, das im August gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird. Seit der Einführung 2011 wurden jährlich 100 Euro pro Kind ausbezahlt. 2023 wurde das Schulstartgeld endlich erstmals mit den Sozialleistungen valorisiert und wächst seither mit der Teuerung mit.
Dadurch wurden statt 100 Euro im Jahr 2023 erstmals 105,8 Euro ausgezahlt, heuer sind es 116,1 Euro. Den Wertverlust, der in den letzten dreizehn Jahren vor der jährlichen Inflationsanpassung entstanden ist, wird aber nicht wett gemacht. ”Um dasselbe Geld bekommen Eltern heuer quasi nur noch zwei Drittel vom Schulheft - statt 100 Seiten sind es nur noch 66”, erläutert Sophie Achleitner, Ökonomin am Momentum Institut. Konnten die Eltern beim Kauf 2011 noch Schulsachen im Wert von 100 Euro erwerben, erhalten sie heute nur mehr Waren im Wert von 66 Euro – ein Kaufkraftverlust von 34 Prozent.
44 Euro mehr nötig um auf 2011-Niveau zu kommen
Damit die Eltern ihren Kindern genauso viele Schulsachen um das Schulstartgeld kaufen können wie bei der Einführung 2011, müsste der Betrag pro Kind heuer bei 160 Euro statt 116 Euro liegen. Eine Erhöhung um 44 Euro würde den Wertverlust der letzten dreizehn Jahre ausgleichen.
Schulstartgeld deckt tatsächliche Kosten nicht
Hinzu kommt, dass 116 Euro einmal jährlich bei Weitem nicht die tatsächlichen Kosten decken, die monatlich für Schulkinder und deren Familien anfallen. Die Schuldenberatung hat im Rahmen der Erstellung der sogenannten „Referenzbudgets“ errechnet, was Kinder und Jugendliche im Jahr 2024 monatlich tatsächlich für die Schule benötigen. Ein 7-jähriges Kind braucht etwa 71 Euro pro Monat, ein 14-jähriger Teenager bereits 85 Euro.
Das Schulstartgeld beträgt auf den Monat gerechnet etwa 10 Euro, es kann den wahren Bedarf an Schulmaterialien lange nicht decken – es müsste mehr als 7-mal so hoch angesetzt sein. Hier ist die Nachmittagsbetreuung noch gar nicht eingerechnet. Weitere 151 Euro fallen monatlich für ein 7-jähriges Schulkind an, bei Teenagern sind es 63 Euro monatlich, die Eltern für die Nachmittagsbetreuung aufwenden müssen.
Hohe Preissteigerungen bei Schulausgaben
Die Kosten für Schulausgaben sind stark gestiegen. Während das Schulstartgeld seit 2020 bis heuer um lediglich 16 Prozent angepasst wurde, stiegen die Preise für das Mittagessen in der Schule (20 Prozent), für Rucksäcke (20 Prozent), Schreibwaren (24 Prozent) und Schulhefte (31 Prozent) deutlich stärker. Lediglich die Ausgaben für Nachhilfe stiegen mit 15 Prozent weniger stark als das Schulstartgeld.
“Den Eltern zerrinnt das Schulstartgeld förmlich zwischen den Fingern, sie können von Jahr zu Jahr weniger Schulmaterialien für ihre Kinder damit kaufen. Um die Eltern nicht länger mit dieser finanziellen Belastung allein zu lassen, sollte das Schulstartgeld zumindest vollumfänglich an die Inflation seit 2011 angepasst werden. Ansonsten ist selbst die mittlerweile jährliche Anpassung nur ein Tropfen auf den heißen Stein”, so Achleitner abschließend.
Das Momentum Institut empfiehlt den Wertverlust auszugleichen und das Schulstartgeld auf 160 Euro anzuheben. Um Eltern weiter zu entlasten, sollte eine kostenlose Nachmittagsbetreuung angeboten werden. Das hilft vor allem einkommensärmeren Familien, die sich keine Betreuung leisten können und ermöglicht Müttern mit mehr Wochenstunden einer bezahlten Arbeit nachzugehen, da es überwiegend sie sind, die aufgrund der Kinderbetreuung nur in Teilzeit arbeiten.