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Metaller-Abschluss: Einmalzahlung bedeutet Einkommensverlust von rund 12.000 Euro

Die diesjährigen Lohnabschlüsse in der Metalltechnischen Industrie kombinieren prozentuelle Erhöhungen mit einer Einmalzahlung. Das Momentum Institut zeigt: Während die Einmalzahlungen in den kommenden zwei Jahren die Kaufkraft stabilisieren, führt der Abschuss in den Folgejahren zu empfindlichen Einkommensverlusten.

Eine Modellrechnung für einen durchschnittlichen Metaller-Lohn von 3.700 Euro brutto verdeutlicht die Dynamik. In den Jahren 2026 und 2027 federt die Einmalzahlung die Teuerung im Schnitt noch ab. Ab 2028 aber beginnt die Schere auseinanderzugehen: Weil die Einmalzahlung nicht in die Grundlöhne einfließt, verpufft sie. Jede weitere prozentuelle Erhöhung wirkt dann nur auf einer niedrigeren Basis. Über zehn Jahre summiert sich der Verlust auf 12.000 Euro brutto. Das Institut hat die voraussichtliche Entwicklung der Löhne in der Metaller-Branche bis ins Jahr 2035 mit einer vollen Abgeltung der Teuerung im Grundlohn (statt Einmalzahlungen) verglichen. Barbara Schuster, stellvertretende Chefökonomin des Momentum Instituts, erklärt: „Einmalzahlungen sind eine kurzfristige Hilfe gegen die Teuerung, aber sie sind kein nachhaltiger Schutz der Einkommen.”

Einmalzahlung: Durchschnitt verliert langfristig 12.000 Euro. 2026 sichert die Einmalzahlung die Kaufkraft, über die nächsten 10 Jahre sinkt sie jedoch stetig. Die Grafik zeigt die Entwicklung durch die Einmalzahlung der durchschnittlichen Löhne in der Metaller-Branche bis ins Jahr 2035 und wie die Entwicklung wäre, wenn 2026 (2027) stattdessen die Inflation mit 2,8 Prozent (2,9 Prozent) in der Lohnerhöhung abgegolten wird.

Inklusive Einmalzahlung ist die Kaufkraft in der Metallindustrie für die Mehrheit der Beschäftigten bis Anfang 2027 vorerst abgesichert. Beschäftigte mit einem durchschnittlichen Bruttogehalt von 3.700 Euro (Ist-Gehalt 2025) erhalten im kommenden Jahr durch die Lohnerhöhung und die Einmalzahlung eine Anpassung um 3,3 Prozent – das liegt über der zugrunde liegenden Inflation von 2,8 Prozent. Wer nach dem kollektivvertraglichen Mindestlohn (Beschäftigungsgruppe A) bezahlt wird, kommt auf ein Plus von 4,8 Prozent. Erst bei einem Gehalt von über 5000 Euro brutto wird die Teuerung nächstes Jahr nicht mehr ausgeglichen. Das reale Gehaltsplus im kommenden Jahr gleicht voraussichtlich auch das Gehaltsminus im darauffolgenden Jahr des Zwei-Jahres-Abschlusses aus.

In Betrieben mit entsprechender Vereinbarung können Beschäftigte die Einmalzahlung alternativ in vier zusätzliche Urlaubstage umwandeln. Doch auch hier gilt: Einmal ist einmal. „Dass im Rahmen der Lohnanpassung auch an der Arbeitszeit gedreht wird, ist nach jahrzehntelangem Stillstand begrüßenswert. Aber ‘Einmal-Urlaubstage’ verpuffen genauso wie Einmalzahlungen – sinnvoll wäre, sie dauerhaft zu verankern“, so Schuster weiter.

Problematisch bleibt, dass die 1.000 Euro Einmalzahlung nicht in die Grundgehälter eingehen. Damit fehlen sie bei allen künftigen Lohnrunden und später auch in der Pension. Deshalb muss auch die Politik Verantwortung für die Kaufkraft übernehmen. Senkungen bei Wohn- und Energiekosten, Investitionen in leistbares Wohnen, eine soziale Energiewende und eine kostensenkende Infrastruktur würden Fixkosten spürbar reduzieren und Einkommen nachhaltig entlasten. „Wenn die Löhne nun erneut hinter den Preisen zurückbleiben, muss die Bundesregierung endlich in die Preise eingreifen. Sonst werden sich viele Beschäftigte das Leben nicht mehr leisten können“, so Schuster abschließen.