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Menschen mit Behinderungen: 8 von 10 Unternehmen erfüllen Beschäftigungspflicht nicht

Heute ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Um die Inklusion am Arbeitsmarkt steht es schlecht, wie eine Analyse des Momentum Instituts zeigt. Nur die wenigsten Unternehmen kommen ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht nach. Der Großteil zahlt lieber Strafe, als Teilhabe zu ermöglichen.

Menschen mit Behinderungen: 8 von 10 Unternehmen erfüllen Beschäftigungspflicht nicht

Heute ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Um die Inklusion am Arbeitsmarkt steht es schlecht, wie eine Analyse des Momentum Instituts zeigt. Nur die wenigsten Unternehmen kommen ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht nach. Der Großteil zahlt lieber Strafe, als Teilhabe zu ermöglichen.

In Österreich leben rund 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen. Ihnen ist der Arbeitsmarkt noch immer kaum zugänglich, denn sie werden systematisch ausgeschlossen. Dabei sind Unternehmen ab einer Größe von 25 Angestellten per Gesetz verpflichtet, eine Person einzustellen, die eine Behinderung hat. Diese muss offiziell zum Kreis der “begünstigt behinderten” Menschen zählen – ein Status, den in Österreich rund 125.000 Menschen haben. Bei der Beschäftigungspflicht gilt: Je größer das Unternehmen, desto mehr Menschen mit Behinderungen müssen beschäftigt werden – bei 50 Beschäftigten sind es zwei, bei 100 vier Personen.

Keine Frage des Geldes: 9 von 10 der umsatzstärksten Unternehmen in Verzug

Oft argumentieren Betriebe, dass sie es sich nicht leisten können, behindertengerechte Arbeitsplätze zu schaffen. Gleichzeitig kommt das Nichterfüllen der gesetzlichen Pflicht teuer. Die dafür fällige “Ausgleichstaxe” beträgt 320 Euro pro Monat für jede Person, die laut Behinderteneinstellungsgesetz angestellt werden müsste. Österreichs Unternehmen kommen auf Strafzahlungen von 177 Millionen Euro jährlich. Selbst die größten Unternehmen des Landes leisten sich lieber Strafzahlungen, als ausreichend behindertengerechte Arbeitsplätze zu schaffen, wie die Detailanalyse der 10 umsatzstärksten Betriebe offenlegt.

Während die Red Bull Gruppe 94 Prozent der Beschäftigungsquote versäumt, ist es bei der OMV mehr als die Hälfte und bei der ÖBB immer noch ein Viertel. Die Voestalpine hingegen übererfüllt die Quote sogar. In einem solchen Fall können Betriebe zusätzliche Förderungen erhalten, trotzdem bleibt der Anreiz anscheinend zu gering.

“Hierzulande ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen noch immer die Ausnahme – und nicht die Regel. Das zeigt auch, dass die Ausgleichszahlung deutlich höher angesetzt werden müssen, wenn die große Mehrheit der Arbeitgeber:innen sie schulterzuckend in Kauf nimmt”, schildert Katharina Mader, Chefökonomin am Momentum Institut.

Das Momentum Institut empfiehlt daher die Anhebung der Ausgleichstaxe sowie eine stärker ausgestaltete Progression der Ausgleichszahlung, um die Anreizwirkung für Unternehmen deutlich zu erhöhen. Zusätzlich sollten von der kommenden Bundesregierung für die Umsetzung des “Nationalen Aktionsplan Behinderung” substanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.