- Momentum News
- Posts
- Höhere Arbeitslosenversicherungsbeiträge als de-facto Lohnkürzung
Höhere Arbeitslosenversicherungsbeiträge als de-facto Lohnkürzung
Die geplante Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge im Zuge der Budgetsanierung trifft vor allem jene, die ohnehin schon wenig bezahlt bekommen. Eine neue Auswertung des Momentum Instituts zeigt: Besonders Frauen und Geringbezahlte müssen mit spürbaren Einkommensverlusten rechnen. Selbst für viele Vollzeit-Beschäftigte bedeutet die Maßnahme de facto eine Lohnkürzung.

Insgesamt verlieren durch die Reform 1,4 Millionen Beschäftigte an Nettoeinkommen. Rund 956.000 Frauen sind von der Beitragserhöhung betroffen, aber nur etwa 421.000 Männer. Sieben von zehn Betroffenen sind weiblich. Vier von zehn aller Betroffenen sind teilzeitbeschäftigte Frauen, also genau jene Gruppe, die finanziell ohnehin besonders wenig Spielraum hat. Aber selbst 376.000 vollzeitbeschäftigte Frauen und 319.000 vollzeitbeschäftigte Männer bekommen so wenig bezahlt, dass ihnen laut aktuellem Regierungsplan künftig trotzdem weniger Netto vom ohnehin schon geringen Bruttolohn bleibt. Die Analyse basiert auf einer Simulation der Reform mit EUROMOD.
„Diese Reform belastet ausgerechnet jene, die ohnehin jeden Euro umdrehen müssen. Für viele ist das nichts anderes als eine Kürzung ihres Lohns, während Extremreiche weiterhin nichts beitragen“, sagt Barbara Schuster, stellvertretende Chefökonomin am Momentum Institut. Die Maßnahme setzt falsche Anreize und schwächt die Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten.
Bis zu 735 Euro jährlicher Verlust
Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 1.500 und 2.629 Euro bedeuten die höheren Arbeitslosenversicherungsbeiträge einen jährlichen Nettoverlust von mehreren hundert Euro. Im unteren Einkommensbereich, sowie im Median von Frauen, summiert sich dieser Verlust auf bis zu 735 Euro pro Jahr. Das monatliche Median-Bruttogehalt von Männern beläuft sich auf 3.235 Euro – hier hat die Änderung bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen gar keinen Effekt, ebenso wenig bei Personen mit einem Gehalt ab 2.630 Euro brutto aufwärts, da in diese Einkommensgruppe bereits der volle Beitragssatz von 2,95 Prozent zur Anwendung kommt.

„Wer Vollzeit arbeitet oder aufgrund von unbezahlter Arbeit, Krankheit oder sonstigen Gründen nur in Teilzeit tätig sein kann sollte von dem Einkommen auch leben können. Wenn staatliche Maßnahmen das Nettoeinkommen reduzieren, während gleichzeitig Arbeitgeber:innen weniger Abgaben leisten müssen und riesengroße Vermögen und Erbschaften unangetastet bleiben, dann ist das ein völlig falsches Signal und noch dazu leistungsfeindlich“, so Schuster abschließend.