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Gemeinden-Budget: Moderne Grundsteuer bringt bis zu 2,7 Milliarden Euro

Das Budgetdefizit ist größer als bisher erwartet. Eine Analyse des Momentum Instituts zeigt, dass eine Modernisierung der Grundsteuer bis zu 2,7 Milliarden Euro jährlich zum Budget beitragen kann.

Gemeinden-Budget: Moderne Grundsteuer bringt bis zu 2,7 Milliarden Euro

Das Budgetdefizit ist größer als bisher erwartet. Eine Analyse des Momentum Instituts zeigt, dass eine Modernisierung der Grundsteuer bis zu 2,7 Milliarden Euro jährlich zum Budget beitragen kann.

Die Grundsteuer ist ein geeigneter Baustein dafür, einen größeren Anteil am Steueraufkommen aus Vermögenwerten zu erzielen, denn aktuell kommen gerade einmal rund 4 von 100 Steuereuros aus der Besteuerung von Vermögen. Bei der Steuer auf Grund und Boden nachzujustieren ist vernünftig, denn die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Steuerbeitrags ist aus der Zeit gefallen.

Aufkommen einer modernen Grundsteuer

2024 beträgt das Steueraufkommen durch die Grundsteuer B1 792 Millionen Euro. Um einen größeren Beitrag am Steueraufkommen durch den Grundbesitz zu erzielen, gibt es mehrere Vorschläge.

Als kurzfristige Lösung bringt laut Gemeindebund die rückwirkende Anpassung an die Inflation den Gemeinden jährlich 380 Millionen Euro – insgesamt somit 1,2 Milliarden. Der Fiskalrat schlägt vor die Grundsteuer zu verdoppeln. Damit würden 792 Millionen Euro jährlich zusätzlich eingenommen – also insgesamt 1,6 Milliarden Euro pro Jahr.

Eine weitere Option bietet das Modell in Baden-Württemberg.2 Dort wird eine Boden- statt einer Grundsteuer eingehoben. “Die Bodensteuer bedeutet ein bis zu 4-mal so hohes Steueraufkommen wie die aktuelle Grundsteuer und reduziert gleichzeitig den Aufwand für die Gemeinden. Das ist budgetär und bürokratisch vernünftig”, erläutert Barbara Schuster, Ökonomin am Momentum Institut. Durch dieses Steuer-Modell können Gemeinden je nach Hebesatz zusammen jährlich bis zu 2,7 Milliarden Euro zusätzlich durch die Besteuerung von Grund und Boden lukrieren. Aktuell nutzen die Gemeinden den Spielraum durch die Hebesätze bei der Grundsteuer vollumfänglich aus.

Immo-Preise ziehen Grundsteuer-Aufkommen davon

Der Einheitswert der aktuell zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen wird, wurde 1973 hauptfestgestellt. Zwar gab es in den darauffolgenden 10 Jahren pauschale Erhöhungen des Einheitswertes sowie des Hebesatzes – womit Gemeinden die Grundsteuer um bis zu 500 Prozent des Grundsteuermessbetrages anheben können – aber faktisch wurde die Grundsteuer seit 1993 nicht mehr angepasst. Dadurch wird die Preisentwicklung von Immobilien bei der Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer seitdem vollkommen ausgeklammert.

So stieg etwa das Grundsteuer-Aufkommen seit 2000 um 82 Prozent. Die Immobilienpreise stiegen aber im selben Zeitraum mit 164 Prozent um das Doppelte “Die Immobilien sind deutlich mehr wert als bei der Berechnung der Grundsteuer angenommen, das drückt das Steueraufkommen enorm. Die Grundsteuer zu modernisieren ist längt überfällig”, so Schuster abschließend.

Das Momentum Institut empfiehlt eine Modernisierung der Grundsteuer. Dabei ist laut Denkfabrik zentral, dass die Grundsteuer aus dem Betriebskostenkatalog gestrichen wird, da andernfalls die Mieter:innen – sprich die ärmeren 40 Prozent der Bevölkerung – die Steuer für den Besitz ihrer Vermieter:innen weiter wie bisher berappen müssen. Außerdem sollte laut Institut etwa bei sozialem Wohnbau ein geringerer Steuersatz zum Einsatz kommen und für Härtefälle Ausnahmen gewährt werden.

[1] Die Grundsteuer B ist für Einfamilienhäuser, Mietimmobilien, gemischt genutzte Immobilien, Gewerbeimmobilien und andere bebaute und unbebaute Grundstücke fällig.
[2] In Deutschland wurde die grundsteuerliche Bewertung 2018 aufgrund der Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Ab 2025 gilt daher eine reformierte Grundsteuer. Baden-Württemberg hat sich entschieden die Grundsteuer auf ein modifiziertes Bodenwertmodell umzustellen. In diesem Modell ergibt sich die Bewertung für die Grundsteuer B ausschließlich aus dem Bodenwert, auf dem Grundstück befindliche Gebäude werden nicht mehr einbezogen. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.

Hintergrund-Information zur Berechnungsmethode Bodensteuer
Für die vorliegende Modellrechnung wurde der durchschnittliche Bodenpreis5 mal der Gesamtfläche für bauliche Nutzung multipliziert. Für eine Bodenwertsteuer wird der ermittelte Bodenwert mit einem Steuersatz von 1,3 Promille, wie im Baden-Württemberg-Modell, mal den Hebesätzen der Gemeinden, wie aktuell bei der Grundsteuer der Fall, multipliziert. In der Berechnung wurde für Grundstücke, die der Wohn- oder Mischnutzung dienen, ein um 30 Prozent reduzierter Steuersatz von 0,91 Promille angewendet.