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Erbschaftssteuer nur für die allerreichsten Haushalte

Erbschaftssteuer nur für die allerreichsten Haushalte

Setzt die nächste Regierung den überfälligen Schritt und führt die Erbschaftssteuer wieder ein, wäre sie bei einer Freigrenze von 1 Million Euro lediglich für die reichsten 2 Prozent der Haushalte fällig, wie eine Auswertung des Momentum Instituts zeigt. Auch die Umfragen der letzten Jahre befürworten die Einführung und Erhöhung von vermögensbezogenen Steuern im Gleichklang. In Anbetracht des enormen Erbschaftsvolumens der kommenden Jahre, bekommt auch die Empfehlung der OECD und des IWF noch mehr Relevanz die Erbschaftssteuer, nach der eigentlich nur vorrübergehend geplanten Abschaffung 2008, wieder einzuführen.

Sowohl bei einer Freigrenze von 500.000 Euro als auch bei einer in Höhe von 1 Million Euro, sind erst Haushalte betroffen, die zu den reichsten 2 Prozent aller Haushalte in Österreich zählen. Beinahe jeder Haushalt (94,4 Prozent) der reichsten 2 Prozent erhält eine Erbschaft. Im Schnitt erbt so ein Haushalt 1.525.000 Euro – auf einen Schlag und unversteuert. Selbst die reichsten 91-98 Prozent der Haushalte wären von der Erbschaftssteuer überhaupt nicht betroffen, denn im Schnitt erben sie 472.000 Euro. “Die Angst, dass einem durch die Erbschaftssteuer das kleine Erbe von den Großeltern weggenommen wird, ist vollkommen unberechtigt. Durch die Steuer ist es möglich, nur die wirklich reichsten unserer Gesellschaft stärker zu beteiligen. Das ist ganz zentral angesichts des ungleichen Steuerbeitrags, den Reiche im Vergleich zum Durchschnitt erbringen”, erläutert Barbara Schuster, Ökonomin am Momentum Institut.

Wer schon reich ist erbt häufiger und mehr

Während in den reichsten 2 Prozent der Haushalte fast jeder (94,4 Prozent) im Schnitt 1,5 Millionen Euro durch eine Erbschaft erhält, erbt bei den ärmsten 20 Prozent nicht einmal ganz 1 von 5 Haushalten. “Wer in den ärmsten 20 Prozent der Haushalte überhaupt das Glück hat zu erben, bekommt mit einer durchschnittlichen Erbschaft in Höhe von 33.000 Euro gerade einmal 2 Prozent eines durchschnittlichen Erbes der Top 2 Prozent der Haushalte”, schildert Schuster die starke Schere bei den Erbschaften.

Selbst in der oberen Mittelschicht (die reichsten 51-80 Prozent der Haushalte) erbt weniger als die Hälfte (46,6 Prozent) der Haushalte eine Summe von rund 268.000 Euro – die andere Hälfte bekommt nichts. Auch die Mittelschicht wäre also von einer Erbschaftssteuer nicht berührt.

Selbst wenn man nur von den Top 10 Superreichen der Trend-Reichenliste Erbschaftssteuern einhebt, würde das insgesamt je nach Modell zwischen 6,8 und 28,4 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln bedeuten.

Doppeltes Erbvolumen in kommenden 25 Jahren

Hinzukommt, dass das Erbvolumen – also die Summe die jährlich vererbt wird – sich bis 2050 sogar verdoppelt. Aktuell werden jährlich etwa 21,5 Milliarden Euro steuerfrei vererbt. Bis 2050 wächst das Erbvolumen auf 40,8 Milliarden Euro jährlich an. “Immer mehr Geld wird so von Generation zu Generation einfach weitergereicht – leistungslos und unversteuert”, so Schuster weiter. Mehr als die Hälfte des zukünftigen Erbvolumens bleibt in den reichsten 5 Prozent der Haushalte. Lediglich 4 Prozent gehen an die ärmere Hälfte der Bevölkerung.

Umfragen und Empfehlungen plädieren für Vermögenssteuern

Lediglich 1,4 Prozent des österreichischen Steueraufkommens kommt aus der Besteuerung von Vermögen. Österreich besteuert Vermögen im OECD-Vergleich so gering, wie kaum ein anderes Land. Um die vorherrschende Steuerungleichheit anzugehen, führt kein Weg an der stärkeren Vermögensbesteuerung vorbei. Das sieht etwa auch die OECD und der Internationale Währungsfonds (IWF) so: Sie empfehlen Österreich die Erbschaftssteuer wieder einzuführen. Dafür plädieren aber nicht nur internationale Organisationen, sondern die Bevölkerung selbst wünscht sich eine stärkere Vermögensbesteuerung. In mehreren Umfragen der letzten Jahre spricht sich eine deutliche  Mehrheit1 dafür aus. Auch in anderen EU-Ländern wird der Druck zur Umsetzung von Vermögens- und Erbschaftssteuern größer.