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Abgeltung kalte Progression: Ärmstes Fünftel am wenigsten entlastet

Abgeltung kalte Progression: Ärmstes Fünftel am wenigsten entlastet

Die Abgeltung der kalten Progression seit 2022 bringt dem ärmsten Einkommensfünftel am wenigsten, wie eine Analyse des Momentum Instituts zeigt. Am stärksten profitiert das vierte Einkommensfünftel. Das Momentum Institut empfiehlt, das ‘variable Drittel’ ausreichend sozial zu staffeln, damit die ohnehin ungleiche Verteilungswirkung der automatischen Abgeltung für die ärmsten Haushalte korrigiert wird. Denn die Daten zeigen: Bisher war das nicht der Fall.

Für die Analyse wird simuliert, welche Auswirkungen die Abgeltung der kalten Progression aus den Jahren 2022 und 2023 für das Jahr 2024 bedeuten, als auch die Verteilungswirkung des diesjährigen Regierungsvorschlags für die Abgeltung. In der Analyse ist die Anhebung der Steuerstufen, der Absetzbeträge inkl. zusätzliche Erhöhung von Alleinerziehenden/Alleinverdiener:innen-Absatzbeträgen, sowie die Freigrenze und der Freibetrag von Sonderzahlungen inkludiert.

Die Abgeltung der kalten Progression seit 2022 bedeutet für eine Person im vierten Einkommensfünftel 2024 eine Ersparnis von 1.320 Euro und entspricht 3,2 Prozent relativ zum Einkommen. Gleichzeitig wird das ärmste Fünftel nur um 360 Euro (2,2 Prozent des Einkommens) entlastet – ein Unterschied von einem Prozentpunkt relativ zum Einkommen. “Allein dieser Unterschied bei der Entlastungswirkung seit den Gesetzesänderungen 2022 ist größer als die Abgeltung aller drei Drittel für 2024 im ärmsten Einkommensfünftel (0,6 Prozent)”, so Jakob Sturn, Ökonom am Momentum Institut.

Besserverdienende profitieren am stärksten

Soziale Staffelung des letzten Drittels elementar 

Ohne das ‘variable Drittel’ bleibt dem ärmsten Fünftel durch die automatische Abgeltung 2024 der ersten zwei Drittel der Kalten Progression im Schnitt 0,4 Prozent relativ zum Nettoeinkommen, im reichsten Fünftel jedoch 0,6 Prozent – also 50 Prozent mehr. “Durch die geplante Abgeltung des letzten Drittels schafft die Bundesregierung zwar eine bessere Verteilung, doch dennoch wird das ärmste Fünftel insgesamt erneut am schwächsten entlastet”, so Sturn weiter. Inklusive dem dritten Drittel bleiben dem untersten Fünftel 0,6 Prozent relativ zum Einkommen, doch allen anderen Fünfteln bleibt mehr.

Soziale Staffelung vom „variablen Drittel“ zentral für untere Einkommen

“Was wir nicht vergessen dürfen, ist, dass die Abgeltung der kalten Progression progressiv verläuft – sprich muss das ärmste Fünftel nun erst ab einem etwas höheren Jahreseinkommen Steuern abführen, dann profitieren davon auch alle höheren Einkommensfünftel automatisch”, so Sturn. Das Momentum Institut empfiehlt bei der sozialen Staffelung des letzten Drittels noch nachzubessern, damit die Entlastung des ärmsten Einkommensfünftels höher ausfällt. „Um den unteren Einkommen zu helfen, sollte die Bundesregierung einen Teil des Geld als Sachausgaben zurückgeben. Die verteilen stärker um als Steuersenkungen. Ein Ausbau der Gesundheits- und Pflegedienstleistungen deckt die dringenden Bedürfnisse aller Steuerzahler:innen ab, hilft den Ärmsten finanziell aber am meisten”, so Sturn abschließend.