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Umsatzersatz kostet bis zu 6 Mrd. Euro
Ausweitung auf Einzelhandel und KfZ-Branche mit Zusatzkosten von 1,5 Mrd. Euro
Erweiterung auf Großhandel würde 2,7 Mrd. Euro kosten
Nicht-Anrechnung der Kurzarbeit verschärft Überförderung bestimmter Branchen
Corona-Sondersteuer für Gewinne auf Steuerzahlerkosten
Die von der Bundesregierung beschlossene Ausweitung des Umsatzersatzes auf den Einzelhandel und die KfZ-Branche kostet nach Berechnungen des Momentum Instituts etwa 1,5 Mrd. Euro. Dazu kommt die bereits fixierte Umsatzentschädigung für die Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Veranstaltungsbranche mit knapp 2 Mrd. Euro. „Insgesamt schlägt der Umsatzersatz in der bisher bekannten Form mit rund 3,5 Milliarden Euro zu Buche“, rechnet Oliver Picek, Chefökonom des Momentum Instituts vor und ergänzt: „Sollten dem Großhandel ebenfalls Umsätze erstattet werden, wie von der Bundesregierung gestern angekündigt, könnten die Kosten bei über 6 Milliarden Euro liegen.“
Neue Berechnung: Kurzarbeit verschärft Überförderung weiter
Im Handel gibt es große Unterschiede bei der Umsatzentwicklung zwischen den Sparten. Möbelhändler, Elektronik-Geschäfte und Baumärkte haben heuer gegenüber dem Vorjahr etwa ein Umsatzplus von 5% erzielt. Der Umsatzersatz der Bundesregierung sieht für erstere nun 20% und für Baumärkte 40% Ersatzrate vor. Andere Sparten wie der Blumenhandel erhalten sogar 60%. Anhand der nun veröffentlichten konkreten Ersatzraten für die jeweiligen Branchen hat das Momentum Institut geschätzte tatsächliche Umsätze von März bis Oktober mit dem entsprechenden Umsatzersatz verglichen. Dazu haben die ÖkonomInnen noch bereits abgerechnete Kurzarbeitsgelder aus einer neuen AMS-Sonderauswertung addiert.
“Addiert man die staatlichen Wirtschaftsförderungen Kurzarbeit und Umsatzersatz und berücksichtigt die gesamte Umsatzentwicklung im ersten Lockdown sowie die aufgeholten Umsätze danach, steht eine Reihe von Handelsbranchen vor dem Weihnachtsgeschäft wesentlich besser da als im Vorjahr. Für einzelne Gruppen kann die Situation natürlich sehr hart sein, aber auf Branchenebene sehen wir das in den Zahlen keineswegs für alle Betriebe. Im Schnitt blieb bisher in vielen Branchen ein Plus”, resümiert Picek.
So stehen nach dieser Bestandsaufnahme etwa der Möbelhandel und Baumärkte kumuliert mit jeweils rund 300 Mio. Euro sehr gut da, ebenso wie der Elektrofachhandel mit rund 130 Mio. Euro.
Für das Gesamtjahr 2020 lassen sich auf dieser Basis einige vorsichtige Aussagen treffen. Der Teil des Weihnachtsgeschäft, der in den Dezember fällt, ist in dieser Rechnung nicht inkludiert, aber weitere bisherige und künftige staatliche Wirtschaftshilfen ebenfalls nicht. Dazu zählen die geplanten Auszahlungen aus der Kurzarbeit ab November, aus dem Fixkostenzuschuss 1 und 2, und aus dem Härtefallfonds.
Treten keine massiven Umsatzverluste im Dezember ein bzw. können diese nach dem zweiten Lockdown aufgeholt werden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass viele Unternehmen ihr Geschäftsjahr mit einem Plus beenden. Der Grund sind zumeist die mittlerweile sehr hohen pauschalen staatlichen Förderungen und die durch Corona bzw. behördliche Maßnahmen ausgelösten Änderungen im Kaufverhalten der KonsumentInnen.
Corona-Sondersteuer für Gewinne auf Steuerzahlerkosten
Leitlinie staatlicher Wirtschaftshilfen während der Pandemie muss sein, dass die Hilfen nur in Relation zum entstandenen Schaden ausbezahlt werden. “Für Unternehmen mit ordentlichen Gewinnen im Jahr 2020 sollte man daher eine Corona-Sondersteuer auf Gewinne andenken, beispielsweise einen höheren Körperschaftsteuersatz für 2020 und 2021. Denn unser derzeitiges Steuersystem finanziert hohe staatliche Förderungen für Unternehmen hauptsächlich aus der Belastung von Arbeit und Konsum, aber nur wenig aus Gewinnen und Vermögen, zu denen auch Unternehmensvermögen zählt“, analysiert Picek.
Die Ausweitung des Umsatzersatzes auf den Einzelhandel und die KfZ-Branche kostet EUR 1,5 Mrd. Nimmt man den Großhandel dazu, könnten weitere EUR 2,7 Mrd. an Kosten dazukommen. Damit droht eine Überförderung vieler Unternehmen, der mit einer Corona-Sondersteuer entgegentreten werden könnte.