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Teuerung: Miet-Preis-Spirale kommt auf Hochtouren

Angesichts der heutigen erneut hohen Inflationszahlen warnt das Momentum Institut, die aktuelle Teuerung der Mieten sei darin noch gar nicht enthalten. Der Erhöhung der staatlich festgesetzten Richtwertmieten folgen nun die Privatmieten, was die Miet-Preis-Spirale weiter ankurbeln könnte.

Die Richtwertmieten wurden per 1. April um fast sechs Prozent angehoben. Das betrifft hunderttausende Personen in Gemeindewohnungen und Altbauten. Aktuell ziehen private Vermieter:innen durch „Wertsicherungsklauseln“ nach. Die Inflationszahlen vom März enthalten die Erhöhungen der Privatmieten noch nicht.

„Wertsicherungsklauseln“ in privaten Mietverträgen sorgen für plötzliche Mieterhöhungen

In längerfristigen Mietverträgen findet sich oft eine „Wertsicherungsklausel“, die sich am Verbraucherpreisindex der Statistik Austria orientiert. Wer etwa Mitte 2019 einen Mietvertrag abgeschlossen hat, der eine solche Wertsicherungsklausel von 10 Prozent oder darunter enthält, den erwartet nun eine sprunghafte Mieterhöhung. Denn seit Mitte 2019 ist der Verbraucherpreisindex um über 10 Prozent gestiegen. Für eine Familie mit 1.000 Euro Monatsmiete kann das eine Erhöhung der monatlichen Miete um bis zu 100 Euro bedeuten.

Während der Corona-Krise wurden Mieterhöhungen zwar zum Teil ausgesetzt. Im letzten Jahrzehnt waren Mieten der bedeutendste Preistreiber der Inflation. Von 2010 bis 2020 stieg der allgemeine Verbraucherpreisindex um knapp 20 Prozent, die Kosten für die private Hauptmiete jedoch um 50 Prozent. Nun droht erneut ein Preissprung. „Weil die allgemeine Teuerung steigt, erhöhen private Vermieter auch die Mieten. Die höheren Mieten erhöhen dann aber wieder den Preisindex, womit die Vermieter sich die Rutsche für einen Teil der nächsten Mieterhöhung selbst legen können. Die Miet-Preis-Spirale dreht sich immer schneller“, warnt Alexander Huber, Ökonom am Momentum Institut.

Miet-Preis-Spirale durchbrechen

Einbremsen könnte die Bundesregierung die Miet-Preis-Spirale, indem sie die Erhöhung der Richtwertmieten rückwirkend aussetzt. Auch eine Neuregelung der Wertsicherungsklauseln in den privaten Verträgen wäre eine Option.

Jedenfalls sollten Energiepreissteigerungen sowie Mieterhöhungen aus der Wertsicherung herausgerechnet werden. „Höhere Energie-Importkosten für Gas oder Treibstoff zahlen alle Österreicher:innen ans Ausland. Preissteigerungen im Energiebereich machen Vermieter und Mieter daher gleichzeitig ärmer. Die Kosten dafür sollten sich Vermieter und Mieter teilen. Erhöht der Vermieter die Miete jedoch mit dem vollen Betrag des Verbraucherpreisindex, wälzt er seine Energierechnung zum Teil auf den Mieter ab“, erklärt Huber. Haushalte mit niedrigem Einkommen trifft die Teuerung am stärksten, denn Wohnen und Energie machen fast ein Viertel der Ausgaben im untersten Einkommensfünftel aus. Da sich Vermieter:innen generell im obersten Einkommensfünftel befinden, bedeutet dies eine Umverteilung von unten nach oben.