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Staatshilfen: Was lernen wir aus der Bankenrettung 2008?

Welche Unternehmen rettet der Staat - und zu welchen Bedingungen? Das wird aktuell heiß diskutiert. Klug ist es dabei, aus der Vergangenheit zu lernen - etwa aus der Bankenrettung nach der Finanzkrise 2008. Eine Berechnung des Momentum Instituts zeigt: In der Rettung österreichischer Banken hätte eine echte Aktienbeteiligung statt des damals verwendeten Partizipationskapitals rund 4 Milliarden Euro mehr eingebracht. Die Kosten der Bankenrettung wären damit um ein Viertel geringer gewesen.

Der Staat beteiligte sich an Banken in Form von Partizipationskapital in einer Gesamthöhe von knapp EUR 3,5 Mrd. Partizipationskapital ist eine Form von stiller Beteiligung, bei dem der Staat im Gegensatz zu einer regulären Beteiligung nicht direkt zum Miteigentümer wird und auch keine anderen Mitbestimmungsrechte bekommt. 

Eine Szenarienrechnung zeigt, dass gerade bei Erste und Raiffeisen eine Aktienbeteiligung vorteilhafter gewesen wäre.

Auf dieses Instrument setzte etwa auch die Schweiz. Unsere Nachbarn hatten 2008 für die Rettung der UBS, der größten Schweizer Bank, eine Pflichtwandelanleihe über CHF 6 Mrd. (EUR 5,71 Mrd.) mit einem Zinssatz von 12,5% pro Jahr gezeichnet. Wie der Name nahelegt, wird am Ende der Laufzeit (30 Monate) die Anleihe automatisch in Aktien umgewandelt und damit getilgt. Die flexible Möglichkeit, den Anteil länger zu halten und dann zu verkaufen bis der Kurs wieder günstig liegt, ist der zentrale Vorteil der regulären Beteiligung.

Ähnliche Beispiele gibt es aus den USA und Schweden.

Staatsbeteiligungen sind immer ein Risiko. Die Bankenrettung zeigt, dafür aufgewendetes Steuergeld kommt oft nicht wieder zurück. Die Voraussetzung für das Eingehen dieses Risikos ist neben der volkswirtschaftlichen Relevanz (z.B. zur Sicherung von vielen Arbeitsplätzen) deshalb eine prinzipiell gesunde Unternehmensbilanz mit nachhaltiger Aussicht in der Zukunft. Bei der AUA kann man diskutieren, ob das angesichts der Klimakrise noch zutrifft. Es gilt aber in jeden Fall: Wenn der Staat sich beteiligt, dann mit klaren Konditionen in regulärer Form, um auch von den zukünftigen Kursgewinnen in vollem Umfang profitieren zu können. Durch das höhere Gewinnpotential regulärer Beteiligungen können somit die Krisenkosten gesenkt werden. Viel eingespartes Geld, für das sonst die SteuerzahlerIn aufkommen müsste.

Die ganze Berechnung im Detail auf unserer Website:

In der Finanzkrise wurden mit stillen Einlagen die Banken gestützt. Mit ernüchternder Bilanz.