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Pensionssystem: Bundesbeitrag bleibt langfristig stabil
Das aktuelle Gutachten der Alterssicherungskommission zeigt einmal mehr, dass Österreichs Pensionssystem langfristig stabil ist. Von einem „Pensionsloch“ kann keine Rede sein. Zwar steigt bis 2030 aufgrund der demografischen Entwicklung der Anteil, den der Bund über das Budget zum Pensionssystem beisteuert. Vor allem die im Beamt:innen-Bereich getätigten Reformen beginnen aber ihre Wirkung zu entfalten. Die sinkenden Kosten für Beamt:innen tragen dazu bei, dass die Kosten des Pensionssystems ab 2030 stabil bleiben.
Wer von „explodierenden Kosten“ spricht, hat nur die nominellen Zahlen im Auge und vergisst bewusst auf Wirtschaftswachstum und Inflation. Um sinnvolle Schlüsse ziehen zu können, sind die Zuschüsse des Bundes aber immer in Relation zur Wirtschaftskraft zu betrachten. „Es würde ja auch niemand auf die Idee kommen, ein Durchschnittsgehalt von 1970 mit dem von heute zu vergleichen, ohne die Inflation herauszurechnen“, so Momentum-Ökonom Alexander W. Huber.
Große Unterschiede zwischen Arbeitnehmer:innen und Selbständigen
Große Unterschiede gibt es zwischen den Eigendeckungsgraden der unterschiedlichen Versicherungssysteme. Während die Arbeitnehmer:innen im ASVG-System ihre Pension zu 87 Prozent selbst tragen, schießt der Bund bei den Selbständigen (GSVG) mehr als die Hälfte der Pensionsleistung aus Steuern zu. Bei den Bäuer:innen sind es mehr als drei Viertel.
Beitrag aus Steuern zu den Pensionen durchaus sinnvoll
Oft gerät auch in Vergessenheit, dass der Beitrag, den der Bund aus dem Budget zum Pensionssystem beiträgt, nicht nur ein reiner Lückfüller ist. Darunter fallen etwa Versicherungsbeiträge, die der Bund für Kindererziehungszeiten, Reha-Zeiten oder für Präsenz- und Zivildiener übernimmt. Die Verwaltungskosten, die der Bund mitträgt, stammen hauptsächlich aus der Verwaltung der Ausgleichszulage – dem Pendant zur Mindestsicherung – oder dem Pflegegeld. Beides sind Aufgaben, die die Pensionsversicherung für den Bund übernommen hat. „Aus sozial- und gesundheitspolitischer Perspektive ist deshalb ein Beitrag aus Steuermitteln mehr als nur gerechtfertigt. Vor allem, weil die SV-Beiträge durch die Höchstbemessungsgrundlage degressiv wirken – Personen mit hohem Einkommen zahlen verhältnismäßig weniger ein“, so Huber.
Vorübergehend steigender Aufwand verkraftbar
Dass aufgrund der Alterung der Bevölkerung das Pensionssystem mehr Mittel benötigt, ist für den österreichischen Staat verkraftbar. Diese Entwicklung wird sich ab Mitte der 2030er Jahre wieder umkehren und die Kosten werden wieder sinken.
Die beste Finanzierung für das Umlagesystem ist ohnedies eine hohe Beschäftigungsrate. Vor allem kurzfristige Ungleichgewichte sind am besten über eine gute Arbeitsmarktpolitik zu lösen. Der dann verbleibende Bundesbeitrag könnte leicht über einen stärkeren Beitrag der Vermögenden zum österreichischen Steuersystem und eine Erhöhung der Körperschaftsteuer finanziert werden.