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Löwenanteil der Corona-Hilfen für Unternehmen

  • Über 60 % der Corona-Hilfen für UnternehmerInnen

  • Drei Viertel der Krisenkosten zahlen ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und Selbstständige

  • Erbschafts- und Vermögenssteuern sowie höhere Körperschaftssteuer würden Krisenfinanzierung erleichtern

Von den bisherigen und künftigen Corona-Hilfen profitieren mit EUR 41,6 Mrd. in erster Linie die Unternehmen und somit deren EigentümerInnen. Sie erhalten 6 von 10 Euro aus den umfangreichen Hilfspaketen der Regierung. ArbeitnehmerInnen bekommen hingegen nur 3 von 10 Euro oder insgesamt EUR 21,2 Mrd. Das zeigt eine neue Analyse des Momentum Instituts. „Voraussichtlich bezahlen werden die Krise dagegen zu drei Viertel ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und kleine Selbstständige, sofern das österreichische Steuersystem bleibt, wie es ist“, analysiert Oliver Picek, Chefökonom des Momentum Instituts.

„Das wirft die grundsätzliche Frage auf, ob jene, die am meisten von den Hilfen profitieren, mittelfristig auch mehr zu ihrer Finanzierung beitragen sollten“, sagt Picek.

Steuern auf Vermögen, Vermögenszuwächse und Unternehmensgewinne machen in Österreich nur 9 % der Steuereinnahmen aus. Vermögende und Unternehmen leisten damit einen geringen Beitrag zum Staatshaushalt. Alimentiert wird dieser zu 76 % aus Abgaben auf Arbeit und Konsum (Zahlen von 2019, also vor der Corona-Krise).

Erbschafts- und Vermögenssteuern andenken

Im Gegensatz zu anderen Ländern hat Österreich verstärkt auf nicht rückzahlbare Zuschüsse statt Kredite gesetzt, und private Unternehmensvermögen so direkt gestützt und gerettet. “Will die Bundesregierung die Rückzahlung der Hilfen sozial gerecht gestalten, müssten jene mehr beitragen, die stärker von den Hilfen begünstigt werden. Das aktuelle Steuersystem ist dafür jedoch ungeeignet. Dafür müssten wir ernsthaft über progressive Erbschafts- und Vermögenssteuern nachdenken. Eine Wiedererhöhung der Körperschaftsteuer auf ihr ursprüngliches Niveau ist ebenso zielführend, weil sie künftig einen höheren Beitrag von gewinnbringenden Unternehmen erheben würde”, so Picek.

Auch für das Wirtschaftswachstum ist das derzeitige Steuersystem kontraproduktiv. Hohe Abgaben auf Arbeit und Konsum sind Massensteuern und erschweren die wirtschaftliche Erholung nach der Krise. Seit Jahren empfehlen die OECD oder der Internationale Währungsfonds die Entlastung des Faktors Arbeit und die stärkere Belastung von Vermögen. “Diese Schieflage im Steuer- und Abgabensystem Österreichs tritt durch die Corona-Krise noch akuter hervor”, argumentiert Picek.

Erbschafts- und Vermögenssteuern würden dem Budget zusätzliche Mittel zuführen. „Bei kluger Ausgestaltung könnten sie jährliche Mehreinnahmen von zwei bis acht Milliarden Euro lukrieren“, rechnet Picek vor. Mit ausreichend hohen Freibeträgen träfen sie auch den Mittelstand nicht.

Kostentreiber Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz

Zur detaillierten Verteilungs-Analyse der Corona-Hilfen hat das Momentum Institut diese für die Jahre 2020 bis 2024 sowohl ausgaben- wie einnahmenseitig den drei Gruppen „UnternehmerInnen“, „ArbeitnehmerInnen“ und „Öffentlich & Rest“ zugeordnet. Es handelt sich dabei um bisherige, aber auch beschlossene, künftig eingeplante, budgetwirksame Zahlungen laut Budgetrahmen.

Fazit: Mehr als drei Fünftel gehen an Unternehmen und UnternehmerInnen (EUR 41,6 Mrd.). Die größten geplanten Kostenblöcke sind hier der Fixkostenzuschuss (EUR 12 Mrd.) und der Umsatzersatz (EUR 6 Mrd.). Steuererleichterungen wie die degressive Abschreibung (EUR - 3,46 Mrd.), der Verlustrücktrag (EUR - 3 Mrd.), die Umsatzsteuersenkung inklusive Verlängerung für Gastronomie und Beherbergung (EUR - 2,46 Mrd.) sowie die Fristverlängerung der Steuerstundungen (EUR - 2 Mrd.) gehen ebenfalls in die Milliarden.

ArbeitnehmerInnen profitieren von Kurzarbeit und Einkommenssteuersenkung

ArbeitnehmerInnen bekommen dagegen nur knapp ein Drittel der Hilfen, wovon der größte Teil auf die Kurzarbeit entfällt. Weil sie sowohl Unternehmen als auch ArbeitnehmerInnen zugutekommt, gibt es keine auf der Hand liegende Zuordnung. Von den insgesamt EUR 13,5 Mrd. für die Kurzarbeit hat das Momentum Institut 75 % (EUR 10,1 Mrd.) den ArbeitnehmerInnen zugerechnet. Da auch UnternehmerInnen von der Kurzarbeit profitieren, etwa indem sie Kündigungen mit hohen Sonderzahlungen vermeiden und eingespielte Teams zur Gänze behalten können, wurden 25 % (EUR 3,4 Mrd.) davon den UnternehmerInnen zugeordnet. Als zweitgrößter Posten firmiert bei den ArbeitnehmerInnen die Einkommenssteuersenkung mit EUR 8,3 Mrd.

Von den Corona-Wirtschaftsförderungen erhalten UnternehmerInnen 6 von 10 Euro. Es sind also größtenteils UnternehmerInnen, die von den Maßnahmen der Regierung profitieren. Gleichzeitig steuern Abgaben auf Vermögen und Unternehmensgewinne nicht einmal jeden zehnten Euro zur Begleichung der Rechnung bei.