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Kaufkraftverlust bei Sozialleistungen heuer schon bei 36 Mio. Euro

  • Sozialleistungen verloren seit Jahresbeginn stark an Kaufkraft.

  • Die Wertanpassung der Sozialleistungen ist bereits seit Jahrzehnten unterdurchschnittlich.

  • Ein einmaliger Teuerungsausgleich von EUR 500 unterstützt nur jeden 2. armutsgefährdeten Haushalt.

  • Das Momentum Institut empfiehlt die Valorisierung der Sozialleistungen und deren Erhöhung hin zur Armutsgefährdungsschwelle.

Die rasante Teuerung bei Wohnen und Heizen trifft Haushalte mit geringem Einkommen überdurchschnittlich stark. Das sind jene Haushalte, die auf Sozialleistungen besonders angewiesen sind. Doch auch diese haben durch die hohe Inflation an Wert deutlich verloren. Der Kaufkraftverlust von Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Mindestsicherung, Pflegegeld, Arbeitslosengeld und Ausgleichszulage liegt seit Jahresbeginn bei über 36 Mio. Euro, wie eine Analyse des Momentum Instituts zeigt.

Die notwendige Anpassung vieler Sozialleistungen an die Teuerung erfolgt nicht regelmäßig genug und – wenn sie erfolgt – nicht ausreichend. Von 2000 bis 2021 verlor die Familienbeihilfe etwa um 30 Prozent an Wert. Beim Pflegegeld waren es rund 28 Prozent, bei der Studienbeihilfe 20 Prozent. Um die Kaufkraft wieder auf das Niveau von 2000 zu heben, müsste die Familienbeihilfe um mindestens 42 Euro, das Pflegegeld um 53 Euro und die Studienbeihilfe um 184 Euro angehoben werden.

Einmaliger Teuerungsausgleich von EUR 500 unterstützt nur jeden 2. armutsgefährdeten Haushalt

Aktuell diskutiert wird auch die Erhöhung des Teuerungsausgleichs von EUR 300 auf EUR 500. Wie eine Mikrosimulation des Momentum Instituts zeigt, erreicht diese Maßnahme aber nur jeden zweiten armutsgefährdeten Haushalt. Denn der Teuerungsausgleich ist an den Erhalt von Sozialleistungen, wie Mindestsicherung oder Ausgleichszulage, gekoppelt. Wer knapp über 1.000 Euro verdient, also deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle von rund 1.330 Euro für eine Person, bezieht keine Mindestsicherung und bekommt daher auch keinen Teuerungsausgleich. Zudem ist der Teuerungsausgleich nicht annähernd hoch genug, um armutsgefährdete Haushalte über die Armutsgefährdungsschwelle zu heben. Im Schnitt liegt das Einkommen von armutsgefährdeten Haushalten rund 6.700 Euro unter der Armutsgefährdungsschwelle.

Außerdem sind die Sozialleistungen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht armutsfest. Die Standardsätze der Sozialhilfe und Mindestpension liegen für eine alleinstehende Person um mehr als 300 Euro im Monat unter ihrer Armutsgefährdungsschwelle. Mit der durchschnittlichen Höhe des Arbeitslosengeldes fehlen einer Einzelperson knapp 190 Euro, um nicht mehr armutsgefährdet zu sein.

Um besonders von der Teuerung betroffene Haushalte zu entlasten, empfiehlt das Momentum Institut:

  • Valorisierung der Sozialleistungen statt der Einmalzahlungen

  • Erhöhung der Sozialleistungen hin zur Armutsgefährdungsschwelle, um sie armuts- und krisenfest zu machen

Obwohl das Leben immer teurer wird, besonders für Personen mit niedrigem Einkommen, werden viele Sozialleistungen nicht an die Inflation angepasst.