• Momentum News
  • Posts
  • Kaufkraftverlust bei Sozialleistungen heuer schon bei 36 Mio. Euro

Kaufkraftverlust bei Sozialleistungen heuer schon bei 36 Mio. Euro

  • Sozialleistungen verloren seit Jahresbeginn stark an Kaufkraft

  • Wertanpassung der Sozialleistungen bereits seit Jahrzehnten unterdurchschnittlich 

  • Einmaliger Teuerungsausgleich von EUR 500 unterstützt nur jeden 2. armutsgefährdeten Haushalt

Die rasante Teuerung bei Wohnen und Heizen trifft Haushalte mit geringem Einkommen überdurchschnittlich stark. Das sind jene Haushalte, die auf Sozialleistungen besonders angewiesen sind. Doch auch diese haben durch die hohe Inflation an Wert deutlich verloren. Der Kaufkraftverlust von Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Mindestsicherung, Pflegegeld, Arbeitslosengeld und Ausgleichszulage liegt seit Jahresbeginn bei über 36 Mio. Euro, wie eine Analyse des sozialliberalen Momentum Instituts belegt.

Die notwendige Anpassung vieler Sozialleistungen an die Teuerung erfolgt nicht regelmäßig genug und – wenn sie erfolgt – nicht ausreichend. Von 2000 bis 2021 verlor die Familienbeihilfe etwa um 30 Prozent an Wert. Beim Pflegegeld waren es rund 28 Prozent, bei der Studienbeihilfe 20 Prozent. Um die Kaufkraft wieder auf das Niveau von 2000 zu heben, müsste die Familienbeihilfe um mindestens 42 Euro, das Pflegegeld um 53 Euro und die Studienbeihilfe um 184 Euro angehoben werden. "Der Kaufkraftverlust bei den Sozialleistungen ist für Haushalte, für die jeder Euro zählt, in Zeiten hoher Inflation kaum zu verkraften," erinnert Joel Tölgyes, Ökonom des Momentum Instituts.

Einmaliger Teuerungsausgleich von EUR 500 unterstützt nur jeden 2. armutsgefährdeten Haushalt 

Aktuell diskutiert wird auch die Erhöhung des Teuerungsausgleichs von EUR 300 auf EUR 500. Wie eine Mikrosimulation des Momentum Instituts zeigt, erreicht diese Maßnahme aber nur jeden zweiten armutsgefährdeten Haushalt. Denn der Teuerungsausgleich ist an den Erhalt von Sozialleistungen, wie Mindestsicherung oder Ausgleichszulage, gekoppelt. Wer knapp über 1.000 Euro verdient, also deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle von rund 1.330 Euro für eine Person, bezieht keine Mindestsicherung und bekommt daher auch keinen Teuerungsausgleich. Zudem ist der Teuerungsausgleich nicht annähernd hoch genug, um armutsgefährdete Haushalte über die Armutsgefährdungsschwelle zu heben. Im Schnitt liegt das Einkommen von armutsgefährdeten Haushalten rund 6.700 Euro unter der Armutsgefährdungsschwelle. Das Momentum Institut empfiehlt statt Einmalzahlungen die Valorisierung der Sozialleistungen.

Notwendig ist auch eine Erhöhung der Sozialleistungen hin zur Armutsgefährdungsschwelle, um sie armutsfest zu machen. Die Standardsätze der Sozialhilfe und Mindestpension liegen für eine alleinstehende Person um mehr als 300 Euro im Monat unter ihrer Armutsgefährdungsschwelle. Mit der durchschnittlichen Höhe des Arbeitslosengeldes fehlen einer Einzelperson knapp 190 Euro, um nicht mehr armutsgefährdet zu sein. “Menschen mit niedrigem Einkommen trifft die Teuerung hart. Die nachhaltigste Unterstützung für diese Haushalte ist die Anhebung der Sozialleistungen“, bekräftigt Tölgyes.

Viele Sozialleistungen nicht an die Inflation angepasst. Ohne Ausgleich der Teuerung verlieren sie seit Jahrzehnten empfindlich an Kaufkraft.