• Momentum News
  • Posts
  • Kalte Progression: Soziale Staffelung bei der Abgeltung des letzten Drittels berücksichtigen

Kalte Progression: Soziale Staffelung bei der Abgeltung des letzten Drittels berücksichtigen

Automatisch abgegolten werden den Lohn- und Einkommensteuerzahler:innen zukünftig zwei Drittel der kalten Progression. Wie sie das dritte Drittel aus 2022 verteilt, muss die Bundesregierung bis Mitte September ausarbeiten. Dafür empfiehlt das Momentum Institut eine soziale Staffelung, indem die Abgeltung mittels Absetzbeträge erfolgt.

Die 2022 angefallene kalte Progression, die Anfang kommenden Jahres abgegolten wird, beträgt einer Berechnung des Momentums Instituts zufolge rund 1,9 Milliarden. Zwei Drittel werden automatisch durch die Erhöhung von Einkommensteuer-Tarifstufen und Absetzbeträgen abgegolten. „Diskretionär“, also nach den Vorstellungen des Nationalrats zu verteilen, verbleiben rund 630 Millionen Euro, schätzt das Momentum Institut. Bis 15. September muss die Bundesregierung ihren Vorschlag dazu vorlegen, den anschließend der Nationalrat beschließen kann.

„Die aufgelaufenen Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer hat die Politik traditionell alle paar Jahre in großen Steuerreformen zurückgegeben. Ein sozialer Ausgleich wurde dabei meist mitbedacht. Nun fällt diese Verteilungsaufgabe auf das diskretionäre letzte Drittel, wenn der Nationalrat die kalte Progression künftig jedes Jahr zurückgibt“, erläutert Oliver Picek, Chefökonom des Momentum Instituts. Damit diese Steuersenkung eher Menschen mit geringen und mittleren Einkommen zugutekommt, die stärker unter der akuten Teuerung leiden, empfiehlt das Momentum Institut eine soziale Staffelung.

Sie lässt sich erreichen, indem ausschließlich die Absetzbeträge – nicht jedoch die Lohnsteuerstufen – erhöht werden, diese dafür umso mehr. Mit dem vorhandenen Verteilungsspielraum im letzten Drittel lassen sich die Absetzbeträge um bis zu 14 Prozent erhöhen. Mit einer Erhöhung der Absetzbeträge erhält das ärmste Einkommensfünftel im Jahr 2023 84 Euro mehr pro Kopf (bedarfsgewichtet) und damit relativ zum Einkommen am meisten. Gleicht man das letzte Drittel der kalten Progression hingegen ohne soziale Staffelung aus, kommen unten nur 24 Euro an.

Die Abgeltung der Kalten Progression setzt den Einkommensteuer-Tarif generell „auf Räder“. Sie erhöht jedes Jahr die Steuerstufen, ab denen erst höhere Steuersätze greifen, um die Inflationsrate. Nur ein Fünftel dieser Steuersenkung geht an die Ärmsten und die untere Mittelschicht. Vier Fünftel hingegen erhalten die Mittelschicht bis Oderschicht, zeigt eine Berechnung des Momentum Instituts. „Gerade von den oberen Steuerstufen sind ohnehin nur jene mit hohen Einkommen betroffen. Verschiebt man diese um die Inflationsrate, begünstigt man im Tarif auf Rädern die Passagiere der ersten Klasse. Eine Erhöhung der Absetzbeträge hingegen wirkt für alle Einkommensbezieher viel gleichmäßiger“, so Jakob Sturn, Ökonom am Momentum Institut.

Erhöhung der Lohnsteuerstufen als Maßnahme gegen Teuerung ungeeignet

Von der Erhöhung der Absatzbeiträge würden alle Menschen entlang der Einkommensverteilung profitieren, jene mit geringen und mittleren Einkommen jedoch stärker. Fließt hingegen auch das letzte Drittel der kalten Progression in die Erhöhung aller Lohnsteuerstufen und Absetzbeträge – genau wie in den ersten beiden Dritteln – profitieren Menschen im untersten Einkommensfünftel kaum, die obere Mittelschicht und hohe Einkommen jedoch am meisten. Im reichsten Einkommensfünftel blieben Menschen im Jahr 2023 192 Euro mehr. Das ärmste Einkommensfünftel würde am allerwenigsten profitieren: Ihm blieben nur 24 Euro pro Kopf mehr.

Vergleicht man die beiden Möglichkeiten, profitieren vom Anheben der Absetzbeträge die ersten drei Einkommensfünftel stärker als von einem allgemeinen Ausgleich der Kalten Progression ohne soziale Staffelung im letzten Drittel. Das vierte Fünftel profitiert in beiden Fällen gleich stark. Lediglich das reichste Fünftel würde von einer allgemeinen Anhebung stärker profitieren.