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Energiekostenzuschuss: Überförderung mit Gewinnsubvention droht
Trotz steigender Energiepreise blieb die Produktion bisher selbst für energieintensive Unternehmen weitgehend stabil, zeigt eine Analyse des ökosozialen Momentum Instituts. Um erneut eine Überförderung zu verhindern, empfiehlt das Momentum Institut statt großflächiger Zuschüsse gezieltere Hilfen, die nur bei schwer getroffenen Unternehmen mit existenzbedrohenden Verlusten zur Anwendung kommen.
Die Bundesregierung bezahlt Unternehmen mit höherem Energieverbrauch einen Teil der Mehrkosten für Energie. Für die Zeit zwischen Februar und September 2022 werden in Summe bis zu 1,3 Milliarden Euro ausgeschüttet. Die wirtschaftliche Lage in dieser Zeit war jedoch selbst für energieintensive Branchen nicht schlecht: Trotz steigender Energiekosten seit Sommer 2021 blieb die Produktion über die letzten Monate weitgehend stabil. Bis inklusive September 2022 wurde mengenmäßig deutlich mehr produziert als im Jahr 2019 vor der Corona-Pandemie. Selbst energieintensive Branchen (Papier-, Metall-, Glas- und Keramikindustrie, sowie die chemische Industrie) haben ihre Produktion erhöht. „Angesichts dieser Zahlen ergibt gerade die rückwirkende Auszahlung des bisher beschlossenen Energiekostenzuschuss aus ökonomischer Sicht überhaupt keinen Sinn. Auch grundsätzlich gilt: Rückwirkend ausgezahlte Zuschüsse können in der Vergangenheit getroffene ökonomische Entscheidungen der Unternehmer:innen gar nicht mehr beeinflussen“, erklärt Joel Tölgyes, Klima- und Energieökonom am Momentum Institut.
In der Papierindustrie lag die Produktion dieses Jahr bisher im Schnitt 10,5 Prozent über der Produktion im Jahr 2019. In der chemischen Industrie lag man im Schnitt sogar 20 Prozent und in der Glas- und Keramikherstellung rund drei Prozent darüber. Lediglich die Metallherstellung verzeichnete leichte Verluste in der Höhe von 0,6 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019. Gewichtet nach dem Produktionswert produzierten die energieintensiven Branchen damit im Schnitt rund 6,7 Prozent mehr als im Jahr 2019.
Die Situation einzelner Unternehmen kann von der Situation ganzer Branchen zwar abweichen. Der Energiekostenzuschuss nimmt jedoch auf die individuelle wirtschaftliche Lage der Unternehmen erst bei sehr hohen Fördersummen Rücksicht. Erst ab eine Subvention über zwei Millionen Euro wird vorausgesetzt, dass ein Unternehmen überhaupt Verluste einfährt. „Alle kleinen, mittleren und mittelgroßen Unternehmen können also die Preise erhöhen und ihre Energiekosten an Kund:innen überwälzen. Und trotzdem noch staatliche Zuschüsse dafür erhalten. Gewinne sollten in einer Marktwirtschaft nicht vom Staat garantiert, sondern erwirtschaftet werden”, mahnt Tölgyes.
Anstatt den derzeitigen Energiekostenzuschuss auszuweiten, sollte die Bundesregierung auf Förderinstrumente setzen, welche die wirtschaftliche Lage der Unternehmen stärker berücksichtigen, empfiehlt das Momentum Institut. Denkbar wären etwa staatliche Kredite mit niedrigen Zinssätzen, sofern ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell vorliegt. „Große Unternehmen können Verluste für eine Zeit lang auch selbst auffangen. Im Ernstfall ist jedoch ein staatlicher Einstieg ins Unternehmen den millionenschweren Zuschüssen ohne Gegenleistung vorzuziehen. Denn der Staat kann seine finanzielle Beteiligung nach einiger Zeit meist sogar mit Gewinn verkaufen. In vergangenen Finanzkrisen haben das die USA und die Schweiz mit ihren Banken, sowie Deutschland zuletzt mit der Lufthansa, vorgemacht“, erläutert Tölgyes.