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Corona-Hilfen: Auch im Handel oft Gewinnsubvention

Die staatlichen Coronahilfen sollten Unternehmen die Existenz retten. In vielen Fällen aber konnten Betriebe dank der großzügigen Hilfsgelder sogar Gewinne schreiben. Eine neue Auswertung der Hilfsgelder an 1.274 Unternehmen durch das Momentum Institut belegt allein für das Jahr 2020 eine Überförderung von 179 Millionen Euro. Erstmalig bestätigt wird die Überförderung für Teile des Handels.

Nach Branchen entfallen 93 Millionen der Überförderungsumme auf die Gastronomie mit 526 überförderten Unternehmen. In der Hotellerie finden sich 159 Fälle von Gewinnsubventionierung, die in Summe 34 Millionen Euro ausmacht. Im Handel wurden 240 Unternehmen überfördert, sie erhielten in Summe 52 Millionen Euro zu viel. Analysiert hat das Momentum Institut Subventionen an 1.274 Unternehmen, indem für das Jahr 2020 die Jahresabschlüsse der Unternehmen mit den bezogenen Beihilfen aus der EU-Transparenzdatenbank verglichen werden.

„Obwohl viele der Unternehmen einen Teil des Jahres geschlossen waren, schrieben sie dank der staatlichen Subventionen im Krisenjahr 2020 Gewinne. Nicht wenige konnten ihre Gewinne im Vergleich zum Vorjahr – ohne Corona – sogar noch steigern. Staatlich subventionierte Gewinne für private Unternehmenseigentümer:innen können nicht Zweck von Wirtschaftshilfen in einer Krise sein“, kritisiert Alexander Huber, Ökonom am Momentum Institut.

Auch im Handel wurden mit Corona-Hilfen Gewinne subventioniert

In der Mehrzahl der untersuchten Handelsbetriebe steigerten die Hilfszahlungen ebenfalls direkt die Gewinne der Unternehmen, anstatt Verluste abzudecken. Im Autohandel erhielten 105 untersuchte Unternehmen zumindest 25 Millionen Euro an Wirtschaftshilfen. Drei Viertel davon (19 Millionen) finanzierten die Gewinne der Autohändler. Nur ein Viertel der Hilfszahlungen landete bei Betrieben, die damit ihre Verluste auf 2,5 Millionen Euro reduzieren konnten. In den Handelsbranchen „Elektronik und Medien“, „Haushalt und Heimwerk“ sowie „Uhren, Schmuck und Kunst“ landete ein Großteil der Hilfen ebenfalls als staatlich subventionierte Zusatzgewinne in den Händen der Eigentümer:innen. Im Bereich „Mode und Sport“ ist die Situation durchwachsen. Manche Betriebe in diesem Teil des Handels fuhren hohe Verluste ein, die die Wirtschaftshilfen nur teilweise aufgefangen haben.

Der Hauptgrund für die Überförderung liegt in der Ausgestaltung der Unternehmenshilfen durch das Finanzministerium. Ungenügend berücksichtigt wurde die Möglichkeit der Unternehmen, im Lockdown verpasste Umsätze danach wieder aufzuholen. Manche COFAG-Hilfen setzten zudem auf einen Ersatz des Umsatzes, der aber selten etwas mit den viel geringeren tatsächlich anfallenden Kosten tun hat. Im Gegensatz zu anderen Ländern wurden die Coronahilfen in Österreich nicht mit einer Rückzahlungsklausel versehen. „Mittels einer Sondersteuer auf die Gewinne der Betriebe, die Corona-Hilfen 2020 und 2021 in Anspruch genommen haben, könnte sich die Bundesregierung jeden Euro der zu viel ausbezahlten Wirtschaftshilfen zurückholen“, erläutert Huber.

Aufgrund der Geheimhaltung der Unternehmensdaten durch die Bundesregierung ist keine Vollauswertung aller Unternehmen in allen Branchen möglich. „Die bisher bestätigten Überförderungssummen sind daher als absolute Untergrenze zu betrachten“, so Huber. Für eine Vollauswertung braucht es Transparenz: Bundesregierung, Länder sowie alle staatlichen Agenturen müssen dafür alle geflossenen Hilfsgelder pro Unternehmen offenlegen.

Den ausführlichen Policy Brief zum Download gibt es hier.

Schlecht konzipierte Unternehmenshilfen führten während Corona zu Gewinnsubventionierungen von insgesamt mindestens 179 Millionen Euro.