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COFAG-Skandal: Prüfung einer Überförderungsabgabe empfohlen
Mangelhaft konzipierte Unternehmenshilfen führten bei einer erklecklichen Anzahl an Unternehmen zu systematischer Überförderung: Obwohl sie einen Teil des Jahres geschlossen waren, schrieben sie aufgrund staatlicher Zuschüsse im Geschäftsjahr 2020 Gewinne, wie eine Analyse des Momentum Instituts für alle bisher öffentlich zugänglichen Daten aus 2020 zeigte.
Der Rechnungshof kritisiert in seinem Rohbericht zur COFAG ein "erhebliches Risiko an Überförderung". Trotz mangelhafter Transparenz konnte das Momentum Institut bisher 1.274 Unternehmen auf Überförderung überprüfen. Jedes der Unternehmen hat über 100.000 Euro Zuschuss der COFAG erhalten. Das Ergebnis: In 925 Betrieben kam es zur Überförderung, weil ausbezahlte Hilfen die Jahresgewinne der Betriebe erhöhten, anstatt Verluste abzudecken. Damit wurden 179 Millionen Euro an Hilfen zu viel ausbezahlt. "Es ist nicht Aufgabe staatlicher Hilfen, Gewinne zu subventionieren. Bei manchen Firmen erhöhten die Zuschüsse einfach den Jahresgewinn. Bei anderen fielen die Förderungen so hoch aus, dass aus einem kleinen Verlust ein hoher Jahresgewinn wurde. Derweil hätte die reine Abdeckung der Verluste völlig ausgereicht, um das Überleben der Betriebe zu sichern", erklärt Momentum-Ökonom Alexander Huber. Die bisher belegte Summe an Überförderung gilt als absolute Untergrenze, weil Daten für die meisten Betriebe noch nicht verfügbar sind.
Dass es zu überhöhten Zahlungen gekommen ist, liegt an der Konzeption der Zuschüsse wie dem Umsatzersatz oder dem Ausfallsbonus. „Erstattet hat das Finanzministerium über die COFAG meist einen Anteil am Umsatz des Vorjahres, um den Unternehmen ihre fehlenden laufenden Einnahmen zu ersetzen. Vergessen hat man, dass die Firmen während der Lockdowns viel weniger tatsächliche Ausgaben hatten, weil sie kein Personal eingestellt haben oder Waren erst gar nicht gekauft haben. Richtig wäre gewesen, nur die tatsächlich angefallenen Kosten zu erstatten“, erläutert Huber. Zudem wurde ignoriert, dass einige Branchen ihre Umsatzeinbußen nach den Lockdowns problemlos wieder aufholen konnten. "Der Verzicht auf die Gegenrechnung von Kurzarbeit, aber auch gesteigerten Umsätzen etwa aus dem Gassen-Verkauf, hat die Überförderung verschärft", so Huber.
“Überförderungsabgabe” empfohlen
Österreich gab für Unternehmenssubventionen so viel aus wie kein anderes EU-Land, inklusive Kurzarbeit mehr als 15 Mrd. Euro. Das Momentum Institut empfiehlt, eine Sondersteuer („Überförderungsabgabe“) zu prüfen. Ziel: zumindest einen Teil der übermäßigen Förderungen wieder in den Staatshaushalt zurückzuführen. Dringend nötig ist auch volle Transparenz: Erst die Veröffentlichung aller Corona-Hilfsgelder von Bund, Ländern und Agenturen nach Unternehmen erlaubt einen umfassendes Bild der Überförderung. Zukünftig sollte Überförderung durch staatliche Krisen-Hilfen jedenfalls mit einer Rückforderungsklausel, wie sie etwa die Schweiz kennt, ausgeschlossen werden. Schreibt ein Betrieb innerhalb des Geschäftsjahres trotz zeitweiser Schließung einen Gewinn, so müssen die Hilfen retourniert werden. "Hätte man damals eine Rückforderungsklausel in die Förderverträge hineingeschrieben und das ganze Geschäftsjahr als Förderzeitraum vorgeschrieben, hätte das Finanzministerium einen großen Teil der Überförderung verhindern können. Jetzt bleibt nur mehr eine Überförderungsabgabe, um die zuviel ausbezahlten Hilfen zurückzuholen", so Huber.
Den ausführlichen Policy Brief zum Thema Überförderung als PDF zum Download gibt es hier.
Mangelhaft konzipierte Unternehmenshilfen führten während Corona zu Gewinnsubventionierung.