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Überförderung: Über eine halbe Milliarde Euro Covid-Hilfe floss in Unternehmensgewinne
Die Unternehmenshilfen der Bundesregierung führten 2020 und 2021 zur Überförderung von tausenden österreichischen Unternehmen. Das zeigt eine neue Auswertung des ökosozialen Momentum Instituts. Mit der Veröffentlichung der COFAG-Transparenzdatenbank ist erstmalig eine Auswertung von knapp 1,2 Milliarden Euro an Covid-Hilfen möglich. Rund die Hälfte des ausbezahlten Geldes führte zur Überförderung von Betrieben. Das so verwendete Geld deckte keine Verluste ab, sondern subventionierte den Unternehmen (höhere) Gewinne.
Ende Oktober hat die COFAG neue Daten zu den Corona-Hilfszahlungen veröffentlicht. Damit lässt sich das Ausmaß der Überförderung besser als bisher berechnen. In einer Transparenzdatenbank sind alle Subventionen über 10.000 Euro enthalten, die über die COFAG abgewickelt wurden. Bisher waren nur Auszahlungen über 100.000 Euro indirekt über eine EU-Datenbank abrufbar.
Mit den staatlichen Fördersummen können 7.999 Jahresabschlüsse der Unternehmen aus den Jahren 2020 und 2021 verglichen werden. In Summe geht es dabei um staatliche Zuschüsse in Höhe von 1,18 Milliarden Euro, die nun auf ihre wirtschaftliche Notwendigkeit überprüft werden können. Das entspricht 12 Prozent der veröffentlichen Zuschüsse der COFAG.
Die Auswertung der geflossenen Gelder belegt für die Jahre 2020 und 2021 eine gesicherte Überförderung von 598 Millionen Euro – das ist etwas mehr als die Hälfte der auswertbaren Fördersumme. Als Überförderungssumme zählt bei einem Unternehmen jener Teil des ausbezahlten Förderbetrags, mit dem das Unternehmen Gewinne im Bilanzjahr macht. COFAG-Zahlungen, die bis zu diesem Punkt Verluste abdecken, zählen nicht dazu. Über zwei Drittel der 5.154 ausgewerteten Unternehmen wurden 2020 überfördert, während 2021 sogar knapp 85 Prozent aus 2.845 Betrieben überfördert wurden.
„Die staatlichen Förderungen der COFAG waren dazu gedacht, während der Corona-Krise den Fortbestand von Unternehmen zu gewährleisten. Schlecht konzipierte Unternehmenshilfen führten für eine große Zahl an Betrieben zur Überförderung. Einige konnten ihre Gewinne im Vergleich zum Jahr vor Corona trotz Teilschließung sogar noch steigern. Staatlich subventionierte Gewinne für Unternehmenseigentümer:innen sind jedoch sicher nicht Zweck von Hilfszahlungen während einer Krise“, erläutert Alexander Huber, Ökonom am Momentum Institut.
Tausende Unternehmen in Gastronomie, Handel und Hotellerie überfördert
Nach Branchen entfallen 155 Millionen auf die Gastronomie mit 1.513 Fällen von Überförderung. In der Hotellerie findet man 547 Fälle von Gewinnsubventionierung, die in Summe 66 Millionen Euro ausmacht. Die dritte große Branche ist der Handel, in der in 1.444 Fällen eine Überförderung nachgewiesen werden konnte, die zusammen 147,5 Millionen Euro ausmachen. In den anderen Branchen (Kunst und Unterhaltung, Verkehr & Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, andere) finden sich 2.390 Fälle mit einer Überförderungssumme von 230 Millionen Euro.
Die bisher bestätigte Überförderungssumme von 598 Millionen ist als absolute Untergrenze anzusehen. Eine Vollauswertung aller geförderten Unternehmen bleibt weiterhin aus mehreren Gründen nicht möglich. Einerseits hält die Bundesregierung Unternehmensdaten zur Kurzarbeit (abgewickelt durch das AMS) weiterhin geheim. Andererseits erlauben die Daten der COFAG für viele Unternehmen noch immer keinen Vergleich mit den jeweiligen Jahresabschlüssen.
Definitive Aussagen zur Unterförderung – dass Verluste durch die Hilfen nicht ausreichend abgedeckt wurden – lassen sich daher mit den vorhandenen Daten abschließend noch nicht treffen. Vor allem Beherbergungsbetriebe in Wien dürften jedoch tendenziell deutlich unterfördert worden sein. Auch in der Branche „Bekleidung, Schmuck, Kosmetik“ und im Großhandel wurde im Jahr 2020 wohl eine große Minderheit an Betrieben nicht ausreichend für ihre Verluste kompensiert.
Künftige Unternehmenszuschüsse treffsicherer gestalten
Um die Gefahr von Überförderung bei künftigen Maßnahmen wie etwa dem Energiekostenzuschuss zu minimieren, empfehlen Ökonom:innen des Momentum Instituts eine Rückzahlungsverpflichtung bei Gewinnen. Der Staat sollte von Unternehmen, die trotz des Bezugs von Zuschüssen im Jahresabschluss Gewinne schreiben, entsprechende Subventionen wieder zurückverlangen können. Im Energiekostenzuschuss ist das für Fördersummen unter zwei Millionen Euro weiterhin nicht der Fall.
Außerdem sollte die geplante Senkung der Körperschaftsteuer ausgesetzt werden. „Wenn Unternehmen mit staatlichen Schulden finanzierte Zuschüsse erhalten, müssen sie sich auch an der späteren Rückzahlung der Schulden in besseren Zeiten beteiligen. Eine Senkung der Steuern auf Unternehmensgewinne ist in dieser Hinsicht ein völlig falsches Signal“, erklärt Huber.
Die Analyse im Detail als PDF zum Download gibt es auf unserer Website.
Eine Auswertung der Corona-Unternehmenshilfen belegt breitflächige Überförderung. Mehr als die Hälfte der ausgewerteten Zuschüsse stützten in den Jahren 2020 und 2021 die Gewinne der Unternehmen.