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74.000 Kinder in Mindestsicherung
Oft heftig diskutiert, ist die Mindestsicherung das letzte soziale Auffangnetz. 2020 wurden weniger Menschen unterstützt, zeigen Zahlen der Statistik Austria. Insgesamt machen die Aufwendungen für die Mindestsicherung nur 0,76 Prozent der gesamten Sozialausgaben aus.
Wurden im Jahr 2019 267.683 Personen unterstützt, reduzierte sich diese Zahl im Corona-Krisen-Jahr 2020 auf 260.114. Fast 74.000 Kinder lebten 2020 in Haushalten die durch die Mindestsicherung unterstützt werden. Die Frauenquote bei den Erwachsenen liegt bei 53 % (67.815 absolute Zahl). Die durchschnittliche Bezugsdauer der Mindestsicherung liegt bei 9 Monaten. Die Ausgaben dafür stiegen im Krisenjahr 2020 auf EUR 959 Mio., nachdem sie zuletzt gesunken waren. Insgesamt gesehen sind die Ausgaben für die Mindestsicherung gering: Sie machen nur 0,76 % der gesamten Sozialausgaben und 0,44 % der gesamten Staatsausgaben aus.
Die tatsächlich ausbezahlten Leistungen aus der Mindestsicherung pro Bezieher:in sind gering. Nur für Paare mit 2 oder mehr Kindern und Alleinerziehenden mit 4 Kindern oder mehr liegen sie bei über EUR 1.000.
Neben den geringen Maximalbeträgen hat das auch damit zu tun, dass Menschen ihr Einkommen mit der Mindestsicherung „aufstocken" können. Das heißt, die Mindestsicherung kann auch von Menschen bezogen werden, die andere Einkünfte haben. Liegen diese unter der Mindestsicherungsgrenze, ist es möglich – solange die Anspruchskriterien erfüllt sind – bis zur maximalen Höhe der Mindestsicherung „aufzustocken“. Von diesen Aufstocker:innen ist zum Beispiel dann die Rede, wenn Menschen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, aber so wenig verdienen, dass sie trotz Arbeitseinkommen unter der Mindestsicherungsgrenze bleiben.
Wer sind die Personen, die so geringe Einkünfte haben, dass sie sich auf die Mindestsicherung verlassen müssen? Mehr als 14.500 der Betroffenen verdienen trotz Erwerbsarbeit so wenig, dass sie ihren Lebensunterhalt und ihre Unterkunft nicht sichern können. Über 36.000 Bezieher:innen der Mindestsicherung sind auf Jobsuche, befinden sich in Umschulung oder beziehen anderweitig Leistungen des Arbeitsmarktservice. Damit haben fast 6 von 10 der Mindestsicherungsbezieher:innen mit Einkommen zu wenig Erwerbseinkommen oder Arbeitslosengeld, um zumindest das allernötigste zum Überleben zu haben. Die dritte Gruppe der Mindestsicherungsbezieher:innen mit Einkünften sind u.a. Bezieher:innen von Unterhaltszahlungen.
Die Mindestsicherung sollte als letztes Netz dienen
Die Mindestsicherung sollte als letztes Netz im Sozialstaat Österreich dienen. Die große Zahl an Aufstocker:innen, zeigt jedoch, dass die Mindestsicherung auch dort hilft, wo andere Sozialleistungen versagen. Das Arbeitslosengeld sollte selbst eine existenzsichernde Wirkung haben, verfehlt diese jedoch regelmäßig. Zudem sollten Junge und Alte auch ohne Mindestsicherung (mit ihren einschneidenden Anforderungen etwa an die Auflösung von Vermögen) gut abgesichert sein.
Politikempfehlungen des Momentum Instituts
· Mindestlohn von EUR 1.800
· Erhöhung der Arbeitslosengeld-Nettoersatzrate auf 70 %
· Bessere Absicherung von Kindern und Pensionist:innen